IMMOBILIENRECHT

 

Konflikte entstehen hier im Zusammenhang mit Fragen der Verwaltung, Maßnahmen der Instandhaltung, baulichen Veränderungen, der Bewältigung von Leerstandsproblemen oder wenn einer der Miteigentümer seinen Anteil oder die gesamte Immobilie verwerten will.

 

Oft bleibt als Ausweg nur noch eine Teilungsversteigerung, die mit ganz erheblichen Vermögenseinbußen für alle Beteiligten verbunden sein kann. Zusätzliches Konflikt-potential besteht, wenn die Miteigentümer nicht über ausreichende Fachkenntnisse der Immobilienwirtschaft verfügen.

 

Zu meiner Tätigkeit für Mitglieder von Immobiliengemeinschaften gehören:

 

  • Vertretung und Beistand in Eigentümerversammlungen
  • Neuordnung von Entscheidungsstrukturen
  • Beratung bei der Einschaltung von Sonderfachleuten
  • Beratung bei Auseinandersetzung und Verwertung
  • Teilungs- und Zwangsversteigerung
  • Beistand bei Finanzierungs- und Umschuldungsverhandlungen
  • Prüfung und Gestaltung von immobilienrechtlichen Verträgen